Wie können wir helfen?
Gelbe WBK
Die gelbe Waffenbesitzkarte ist die Sportschützen-WBK.
Auf dieser WBK werden alle Langwaffen eingetragen, die der Sportschütze besitzt.
Zugelassen sind hier nur Einzelladerwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repitier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffenmit Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (s.g. Perkussionswaffen).
Für die eingetragenen Waffen besteht zudem die Erlaubnis zugelassene Munition zu erwerben.
Der Sportschütze ist berechtigt, in einem halben Jahr 2 Langwaffen zu erwerben, ohne eine gesonderte Genehmigung bei der Waffenbehörde einzuholen.
Man darf also einfach zum Waffenhändler gehen, sich die Waffe aussuchen und direkt kaufen.
Innerhalb von 14 Tagen muss dieser Erwerb bei der Waffenbehörde angezeigt werden. Daraufhin erfolgt die Eintragung der Waffe in die WBK.
Parallel hierzu muss auch der Waffenhändler diese Meldung an die Waffenbehörde schicken.
So ist dem Amt bereits bekannt, dass der Sportschütze die Waffe erworben hat und kann die Einhaltung der 14-tägigen Frist überwachen.handelt es sich lediglich um einen relativ überschaubaren Verwaltungsakt.