Wie können wir helfen?
Waffenbesitzkarte beantragen
Auf Antrag kann einem Sportschützen die Erlaubnis zum Erwerb von Kurz- und/oder Langwaffen eine Waffenbesitzkarte erteilt werden.
Vorraussetzungen:
- Mindestalter: in der Regel 25 Jahre
abweichend davon gelten bestimmte Ausnahmen:
Für die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gilt ein Mindestalter von 21 Jahren, wenn Sie ein positives amts- oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen können.
Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte zum sportlichen Schießen mit bestimmten Kleinkaliberwaffen und Flinten gilt für Sie ein Mindestalter von 18 Jahren. - Zuverlässigkeit
- Sachkundenachweis nach §§ 4 und 7 Waffengesetz
Den erforderlichen Nachweis der Sachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen Vorschriften und den sicheren Umgang mit Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen könnt ihr durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Sachkundelehrgang nachweisen. - Bedürfnis bei Sportschützen (Bescheinigung gem. § 14 Abs. 2, 3, oder 4 WaffG)
Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse ergeben. Ein solches haben wie als Sportschützen
Nachgewiesen wird dieses Bedürfnis in der Regel durch die mindestens 1 jähige Mitgliedschaft in einem anerkannten Schützenbund. Dies ist in nur über die Mitgliedschaft in einem Verein wie dem unseren möglich. - Nachweis gem. § 36 Abs. 3 WaffG über Aufbewahrung der Waffen
- Persönliche Eignung
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Du beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass du geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank bist.
Formulare und Vordrucke könnt ihr euch z.B. beim Polizeipräsidium Recklinghausen hier (herunterladen)
Zur Zulässigkeitsprüfung werden außerdem folgende Auskünfte eingeholt:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister
- Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle
- Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister
- Auskunft beim Verfassungsschutz